Studienverlauf und Prüfungen

Hier finden Sie wichtige und nützliche Informationen, Downloads und Links für Ihr Studium an der Evangelisch-Theologischen Fakultät.

Modulpläne

Um Ihr Studium zu strukturieren und zu organisieren, helfen Ihnen die Modulpläne weiter. Hier finden Sie die passenden Modulpläne zu Ihrem Studiengang.

Die Modulpläne versuchen die prüfungsrelevanten Studienleistungen abzubilden, sind aber lediglich ein Vorschlag für Ihre Studienplanung. Rechtlich bindend sind die offiziellen Prüfungs- und Studienordnungen, die auf den Seiten des Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) einzusehen sind.

Veranstaltungen und Prüfungen

Veranstaltungen und Prüfungen werden über das Online-Portal LSF - Lehre Studium Forschung belegt. Nur auf diese Weise können Ihre Studienleistungen problemlos nachverfolgt und Prüfungsergebnisse eingetragen werden.

Tipp zur Veranstaltungsbelegung: Belegen Sie Ihre Veranstaltungen über den Modulbaum Ihres jeweiligen Studienganges unter der Rubrik Lehrveranstaltungen belegen/abmelden. Weitere Tipps zum Online-Portal LSF finden Sie hier.

Es gibt eine 1. Belegfrist für Seminare und eine Hauptbelegfrist für alle Lehrveranstaltungen über den Modulbaum (im aktuellen Semester: LSF). Bei der Restplatzvergabe ist eine Anmeldung nur über das Vorlesungsverzeichnis möglich ohne Verknüpfung mit dem Modul.

Die Modulabschlussprüfungen (mündliche Prüfung/Klausur) finden in der Regel in der letzten Semesterwoche statt. Den Anmeldezeitraum für die Prüfungen im aktuellen Semester entnehmen Sie bitte ebenfalls dem LSF.

Die An- und Abmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt i.d.R. vier bis drei Wochen vor Vorlesungsende (im aktuellen Semster: LSF). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollten Sie doch einmal eine Prüfungsanmeldung vergessen, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt (PAGS). Zu An- und Abmeldung sowie Nachmeldungen sind nur die Studierenden selbst bzw. die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes befugt. Weder Dozierende noch die Studiengangskoordination können Sie zu Prüfungen anmelden.

Alle Termine bzgl. der Rücktrittsfristen finden Sie auch auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamts (PAGS). Bei Fragen zu Prüfungsanmeldung und -rücktritt wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt (PAGS).

Innerhalb der veröffentlichten Frist können Sie sich selbstständig von bereits angemeldeten Prüfungen abmelden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt ein durch das Prüfungsamt (PAGS) genehmigter Rücktritt im Falle von Erkrankung o.Ä. dar. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier.

Nicht erfolgreich oder aus Krankheitsgründen nicht abgelegte Modulprüfungen können wiederholt werden. Dabei gilt, dass die Wiederholungsprüfung für Module, die jedes Semester angeboten werden, zusammen mit der Prüfung des nächsten Kurses stattfindet. Für Module, die nur einmal jährlich belegt werden können, finden die schriftlichen Wiederholungsprüfungen in der Woche vor dem Beginn des nachfolgenden Semesters statt, die mündlichen Prüfungen entsprechend in der ersten Semesterwoche. Für Wiederholungsprüfungen müssen sich die Studierenden im LSF erneut anmelden. Dies ist zu Beginn des Folgesemesters ein bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Aktuelle Termine finden Sie hier (PDF, 139 KB) (PDF, 139 KB).

Diese Regelung gilt nicht für die Zwischenprüfung, sie gilt auch nicht für die Magisterfachprüfung.

Jeder Modulabschluss fordert eine bestimmte Prüfungsleistung. Die jeweilige Prüfungsform und deren Umfang entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungs- und Studienordnung (PAGS).

Die Abgabefrist für Hausarbeiten entnehmen Sie bitte dem LSF, für alle weiteren Prüfungsformen werden Ihnen die Abgabefristen durch die Dozierenden bekanntgegeben. Hinweise zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie hier.

  • Mündliche Prüfungen

Für das Lehramt wurden die meisten mündlichen Prüfungen abgeschafft. Ausnahmen bilden die sprachlichen Prüfungen und vereinzelte Angebote einiger Dozierender. Für Pfarramtsstudierende sind mündliche Prüfungen eine häufige Art des Leistungsnachweises.

  • Schriftliche Klausur

Eine Klausur wird meistens am Ende einer Vorlesung geschrieben und besteht in der Regel aus geschlossenen und offenen Fragen, die auch Wissen aus dem dazugehörigen Seminar abfragen.

  • Essay

Ein Essay behandelt eine vorgegebene oder nach Rücksprache mit den Dozierenden selbst gewählte Themenstellung und ist in schriftlicher Form als fortlaufender Text zu erbringen.

  • Portfolio

Ein Portfolio enthält die Dokumentation Ihrer persönlichen Mitschrift, die der Unterrichtsform angemessen ausweist, dass Sie die Thematik der Lehrveranstaltung wahrgenommen und nachvollzogen haben.

  • Thesenpapier

Ein Thesenpapier fasst im Rahmen einer thematisch spezifizierten Präsentation eines fachwissenschaftlichen Gegenstands die wesentlichen Punkte der Thematik in einem sachlich angemessenen Umfang zusammen.

  • Hausarbeit

Eine Hausarbeit ist in schriftlicher Form als fortlaufender Text zu erbringen. In einer Proseminararbeit soll gezeigt werden, dass Sie die wesentlichen Methoden des Faches beherrschen. Eine Hauptseminararbeit stellt eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer selbstgewählten Fragestellung der jeweiligen Disziplin dar.

  • Examens- bzw. Zulassungsarbeit

Alle Studierenden müssen gegen Ende ihres Studiums eine Examensarbeit (Pfarramt/Magister) oder eine Zulassungsarbeit (Lehramt) ablegen, um für das jeweilige Examen zugelassen zu werden. Diese besteht aus einer längeren, eigenständig verfassten Hausarbeit. Es empfiehlt sich frühzeitig eine*n Dozent*in als Betreuer*in zu suchen.

Zwischenprüfung Pfarramt

Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab und besteht aus mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen.

  • Bitte reichen Sie den „Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung“ (PDF, 203 KB) mit allen erforderlichen Unterlagen im Prüfungsamt PAGS, Raum D 203, bis Beginn des Anmeldezeitraums für Prüfungen (Januar bzw. Juni/Juli) ein.
  • Die Anmeldung über LSF erfolgt nach der Freischaltung der Zwischenprüfungsmodule in der allgemeinen Anmeldefrist (Januar bzw. Juni/Juli).
  • Die mündliche Prüfung in Kirchengeschichte kann in einem beliebigen Semester bereits abgelegt werden (vorgezogene Prüfungsleistung). Bitte die Prüfung in diesem Fall nach Freischaltung durch das PAGS über LSF anmelden (P 6 Magister bzw P 7 Pfarramt).
  • Allgemeine Informationen zu den Prüfungen finden Sie hier (PDF, 160 KB)

Alle Prüfungstermine werden auf der Website des PAGS veröffentlicht sowie per Aushang vor der Studiengangskoordination bekannt gegeben.

Kirchliches Examen (Theologische Aufnahmeprüfung)

Seit Juli 2024 ist es möglich, eine Fachprüfung der Theologischen Aufnahmeprüfung und/oder die wissenschaftliche Hausarbeit um bis zu zwei Prüfungsdurchgänge vor dem zusammenhängenden kirchlichen Examen vorzuziehen. Diese Prüfungen werden vom landeskirchlichen Prüfungsamt an Hochschulprofessor(innen) delegiert. Ungeachtet der für die Anmeldung zum Theologischen Examen geltenden Fristen müssen vorgezogene Fachprüfungen im Dekanat der Evangelisch-Theologischen Fakultät verbindlich bis 01.04. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester) angemeldet werden.

Für weitere Informationen zur Theologischen Aufnahmeprüfung wenden Sie sich bitte an:

Theologisches Prüfungsamt
Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Katharina-von-Bora-Straße 11
80333 München

Tel.: +49 (0) 89 / 5595 - 364

Referatsleitung: Herr Dr. Manacnuc Lichtenfeld (manacnuc.lichtenfeld@elkb.de)
Sekretariat: Frau Ursula Wörle (ursula.woerle@elkb.de)

Bitte nutzen Sie die Informationsveranstaltung des Theologischen Prüfungsamtes zur Theologischen Aufnahmeprüfung.

Magister-Examen

  • Anmeldung

Bitte reichen Sie den "Antrag (PDF, 892 KB) auf Zulassung zur Magisterprüfung" und alle erforderlichen Unterlagen mit Nennung der Prüferwünsche bis 01.03. bzw. 01.09. im Dekanat ein.

Bitte beantragen Sie beim PAGS die Freischaltung zur Anmeldung zu den Prüfungen über LSF (Anmeldezeitraum aller Prüfungen am Ende des jeweiligen Semesters).

  • Magisterfachprüfungen

Die Mitteilung aller Prüfungstermine erfolgt im laufenden Semester per E-Mail und Aushang über das Dekanat.

Die Prüfungen finden im Anschluss an die Integrationskurse in den letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit statt: WS: KG, NT und Ethik (nur mündlich). SoSe: PT, AT und Dogmatik. Sonderfall ST: Die schriftliche Prüfung erfolgt erst, wenn beide Integrationskurse besucht wurden.

  • Klausuren

In den Fächern AT, NT und PT muss eines von drei gestellten Themen bearbeitet werden. In ST werden jeweils zwei Themen pro Teilgebiet gestellt, wovon eines zu bearbeiten ist. In KG werden insgesamt vier Themen aus den verschiedenen Epochen gestellt, wovon eines zu bearbeiten ist. Die zulässigen Hilfsmittel werden per Aushang bekannt gegeben. Im Schwerpunktfach (Magisterschrift) wird keine Klausur geschrieben.

  • Mündliche Prüfungen

Bitte nehmen Sie mit den Prüfenden zur Vereinbarung des Schwerpunktthemas jeweils im laufenden Semester Kontakt auf. Bitte reichen Sie die Themen mitsamt Literaturangaben 14 Tage vor Prüfungsbeginn im Dekanat ein. Schwerpunktthema und Grundwissen werden im Verhältnis 1:1 geprüft.

  • Magisterarbeit

Bitte besprechen Sie vor der Anmeldung zum Magisterexamen mögliche Themen für die Magisterarbeit mit der betreuenden Lehrperson. Nach Absprache stellt Erstreferent(in) das Thema der Arbeit. Mögliche Fächer sind: AT, NT, KG, ST – Dogmatik, ST – Ethik, PT.

Das Formular zur Anmeldung der Magisterarbeit wird dem oder der Kandidatin zu Beginn der Bearbeitungszeit (12 Wochen ab 2. Montag nach Vorlesungsende / genaue Termine siehe PAGS) vom jeweiligen Sekretariat ausgehändigt. Bitte übermitteln Sie das Formular ans PAGS und melden Sie Ihre Magisterarbeit über LSF an.

Bitte reichen Sie 3 Exemplare der Magisterarbeit plus eine digitale Form beim PAGS ein (144.000 Zeichen/ ca. 80 Seiten).

Eine Sammlungen schriftlicher Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungstermine finden Sie beim Münchener Zentrum für Lehrerbildung (MZL) und dem Landeskonvent bayrischer evangelischer Theologiestudierender (LabeT).

  • Voraussetzungen

Ihre Studienleistungen sind überdurchschnittlich und Sie haben sich mit einem habilitierten Mitglied der Prüfer- und Dozierendengruppe auf ein Thema verständigt, das im Rahmen einer Dissertation sinnvoll bearbeitet werden kann.

Sofern eine Immatrikulation in den Promotionsstudiengang "Evangelische Theologie" an der LMU München gewünscht ist, reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses sowie eine Betreuungszusage der bzw. des betreuenden Erstreferenten im Dekanat ein. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, mit der Sie sich einschreiben können. Die Immatrikulationsfristen entnehmen Sie bitte den Seiten der Studentenkanzlei. Beglaubigungen können im Dekanat ausgestellt werden.

In besonderen Fällen klärt der Promotionsausschuss ggf. die Zulassungsvoraussetzungen zur Immatrikulation.

  • Anmeldung

Wenn Sie Ihre Dissertation (in der Regel nach 3 bis maximal 5 Jahren) abgeschlossen haben, reichen Sie bitte den "Antrag (PDF, 122 KB)auf Zulassung zur Promotion" und alle erforderlichen Unterlagen mit Nennung der Prüferwünsche bis 01.04. bzw. 01.10. im Dekanat ein.

  • Rigorosum

Das Rigorosum findet in der Regel am Ende des Semesters statt, an dessen Beginn der Antrag auf Zulassung zur Promotion eingereicht wurde. Nach Annahme der Dissertation durch die Prüfungskommission wird durch dieses Gremium ein genauer Termin festgelegt, der Ihnen vom Dekanat dann mitgeteilt wird.

  • Einreichen der Pflichtexemplare

Bitte beachten Sie das aktuelle Merkblatt (PDF, 137 KB)der UB zu den Pflichtexemplaren (besonders auch den Link (PDF, 96 KB)zum Mustertitelblatt.

  • Weitere Hinweise

Allgemeine Informationen zur Promotion an der LMU: https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/promotionsstudium/

Informationen zum Studiengang „Evangelische Religionslehre (Promotion)“ an der LMU: https://www.lmu.de/de/studium/studienangebot/alle-studienfaecher-und-studiengaenge/evangelische-theologie-promotion-4963.html

Link zum GraduateCenter der LMU: https://www.graduatecenter.uni-muenchen.de/promotion/individualpromotion/index.html#immatrikulation (läuft an unserer Fakultät aber nicht über das Prüfungsamt!)

Achtung: Für internationale Studierende gelten Sonderregelungen: https://www.lmu.de/de/studium/internationale-vollzeit-studierende/studienbewerbung/bewerbungshilfen-und-faq/leitfaden-fuer-die-bewerbung-zum-promotionsstudium/index.html

Studienbegleitung und -Beratung

Studiengangskoordination
Die Studiengangskoordination ist für alle Belange der Studienorganisation im Fach Evangelische Theologie zuständig.
Studiendekanat
Das Studiendekanat ist verantwortlich für alle Belange, die Studium und Lehre betreffen.
Studienberatung Pfarramt/Magister/BA Nebenfach
Fachstudienberatung für die Studiengänge Pfarramt und Akademische Abschlüsse und modularisierte Studiengänge.
Studienberatung Lehramt
Fachstudienberatung Evangelische Theologie für die Lehramtsstudiengänge: Unterrichtsfach oder Erweiterungsfach für Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule sowie als Erweiterungsfach für LA Berufliche Schule als auch für LA Sonderpädagogik Grund- und Mittelschule als Erweiterungsfach.
Zentrale Studienberatung
Die zentrale Studienberatung ist das fakultätsübergreifende Beratungsangebot der LMU, die alle Fragen rund ums Studium klären kann. Unter anderem stellt sie Informationen zu Stipendien bereit oder berät Studierende mit Kind.
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS)
Das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften ist die zentrale Anlaufstelle für alle prüfungsrelevanten Fragen und ist auch für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig.
Studentenkanzlei
Die Studentenkanzlei ist Ihre Anlaufstelle bei allen administrativen Angelegenheiten, die Ihren Status als Studierende betreffen.
Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragten achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende. Sie unterstützen damit die Universität und die Fakultäten in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Kirchliche Studienbegleitung (KSB)
Die Kirchliche Studienbegleitung (KSB) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist zuständig für alle Studierende mit dem Berufsziel Pfarrer*in, Religionspädagog*in sowie Religionslehrer*in in Bayern (Vocatio).

Hochschulwechsel und Rückkehr

© V. Eberhardt

Sie überlegen Ihr Studium der Evangelischen Theologie in München fortzusetzen oder sich an der Evanglisch-Theologischen Fakultät der LMU auf Ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten? Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns Sie hier (wieder) begrüßen zu dürfen.

Alle Informationen zu Wechsel oder Rückkehr an die Fakultät