Prof. Dr. Friedhelm Meier

Lehrstuhlvertretung für Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik

Lehrstuhl Systematische Theologie und Ethik

Büroadresse:

Geschwister-Scholl-Platz 1

Raum C107

Zum Inhalt springen

Vita

Friedhelm Meier vertritt im Sommersemester 2025 Reiner Anselm am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik an der Evangelisch-theologischen Fakultät der LMU München. Seine Arbeitsschwerpunkte in der theologischen Ethik liegen in der Vulnerabilitäts- und Vertrauensforschung, der Theologie der Versöhnung und Vergebung, gerechtigkeitstheoretischen Grundfragen sowie anwendungsethischen Fragestellungen der Medizinethik und der Ethik der Lebensformen.

Evangelische Theologie, Judaistik und Philosophie hat Friedhelm Meier in Heidelberg und Tübingen studiert. Anschließend hat er in Forschungsprojekten zu medizinethischen Fragestellungen sowie zur intergenerationalen Gerechtigkeit an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Tübingen bei Peter Dabrock und Elisabeth Gräb-Schmidt gearbeitet. Das Pfarrvikariat hat Friedhelm Meier von 2018 bis 2020 in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) absolviert. Von Oktober 2021 bis März 2025 war Friedhelm Meier zugleich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ethik der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen und als Pfarrer in der pfälzischen Landeskirche tätig.

In seiner unter Supervision von Christoph Schwöbel verfassten Dissertation Freiheit, Gott und das Böse hat Friedhelm Meier die strukturelle Rolle des Bösen im christlichen Wirklichkeitsverständnis anhand der Verhältnisbestimmung von opus Dei et hominum untersucht. Darin hat er gezeigt, dass endliche Freiheit unweigerlich korrumpiert und dass dem Bösen selbst im futurischen Eschaton eine Rolle im Modus des Überwunden-Worden-Seins zukommt. Für diese Arbeit erhielt Friedhelm Meier von der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen den Promotionspreis.

In seiner Habilitation konzipiert Friedhelm Meier Einzelfall- bzw. Fallgruppengerechtigkeit anhand des Begriffs der „Zumutbarkeit“. Angesichts der gegenwärtigen Komplexität ethischer Fragen ist die Tugend der Billigkeit, mithilfe derer traditionell Einzelfallgerechtigkeit überprüft wurde, nicht hinreichend, um Ausnahmeregelungen bei bestimmten Fallgruppen zu erörtern. Indem die Billigkeit mithilfe der Zumutbarkeit als Fallgruppengerechtigkeit übersetzt wird, erschließt Friedhelm Meier die Frage nach der Einzelfallgerechtigkeit neu.