Studienberatung Lehramt Evangelische Religionslehre
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen für das Studium Evangelische Religionslehre.

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen für das Studium Evangelische Religionslehre.
Die Praxisphasen dienen dazu, dass Sie die Lernorte Schule und Religionsunterricht, die Ihnen aus der Perspektive einer Schülerin oder eines Schülers vermutlich bestens vertraut sind, neu wahrnehmen lernen. Diesem Reflexionsprozess dient die wissenschaftliche Begleitung, die ihre Beobachtungen verlangsamen und vertiefen will. Dies trägt dazu bei, dass Sie religionspädagogische Reflexionskompetenz erwerben, die eine Schlüsselkompetenz für Sie als Religionslehrkraft darstellt.
Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des MZL (Münchner Zentrum für Lehrerbildung an der LMU).
Hinweis: Falls Sie das Studienbegleitende Praktikum in Evangelischer Religionslehre besuchen, belegen Sie bitte im selben Semester die dazugehörige Veranstaltung unseres Lehrstuhls.
Wer an einer Schule in Bayern das Fach Evangelische Religionslehre unterrichten will, braucht – neben dem staatlichen Examen – die Bevollmächtigung durch die Kirche. Nach GG Art. 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) Lehrkräften, die das Referendariat in Bayern beginnen, die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio). Die Voraussetzungen für die Erlangung der Vocatio legt die entsprechende Landeskirche fest. Auf der Website der Landeskirche können Sie sich hier informieren.
Alle genauen Informationen, wie Sie die Vocatio erhalten, finden Sie auf der Website der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) der ELKB.
Von staatlicher Seite aus müssen Sie für die Vocatio den Besuch religionspädagogischer Lehrveranstaltungen entsprechend Ihres Modulplans sowie eine gehaltene Unterrichtsstunde in evangelischer Religionslehre nachweisen. Ein Formular für den Nachweis der Stunde erhalten sie hier (PDF, 157 KB). Diese Unterlagen müssen Sie von der Studienbertung Lehramt bestätigen lassen.
Das Vocatiogespräch ist Voraussetzung für Studierende, die ihr Lehramtsstudium vor Sommersemester 2022 begonnen haben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich ausschließlich an folgende Ansprechpartner:innen:
Bitte beachten Sie folgened organisatorischen Hinweise, wenn Sie Ihre Zulassungsarbeit an unserem Lehrstuhl schreiben wollen:
Alle Lehrstühle der Evangelisch-theologischen Fakultät betreuen Zulassungsarbeiten. Die Lehrstuhlinhaberinnen können Ihnen diesbezüglich Auskunft geben, fragen Sie also gerne in der jeweiligen Fachdisziplin an.
Sie sollten am besten langfristig planen und sich mindestens ein Jahr, bevor Sie die Zulassungsarbeit abgeben wollen, darum kümmern, bei möglichen Betreuenden anzufragen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es empfehlenswert ist, sich zwei Semester (1 Jahr) einzuplanen. Dann können Sie zu Beginn die Zeit für eine ausführliche Literaturrecherche nutzen und ihre Fragestellung zuspitzen. Anschließend haben Sie dann Zeit für das Schreiben der Arbeit.
Seien Sie neugierig in den Seminaren, die Sie besuchen und achten Sie dort schon auf spannende Themen, die Ihnen begegnen. Recherchieren Sie, was gerade in der jeweiligen Disziplin „obenauf liegt“. Überlegen Sie, was Sie interessiert und brainstormen Sie in diese Richtungen. Gehen Sie dann mit Ihren Themenideen in die Sprechstunde und beraten Sie sich dort auf dieser Grundlage gemeinsam mit den Betreuenden.
Abgabe bis 1. August (Frühjahr) oder bis 1. Februar (Herbst)
(je nach Anmeldung für das Examen im Frühjahr oder Herbst)
Workspace Studium, Formalia für Wissenschaftliche Arbeiten: https://www.evtheol.lmu.de/de/studium/workspace-studium/
Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen), Vordrucke für die wissenschaftliche Hausarbeit:
Lehramtsprüfungsordnung I, Rechtliche Vorgaben:
Die Erste Staatsprüfung (auch „Erstes Staatsexamen“ genannt) ist sowohl eine Hochschulabschlussprüfung als auch eine Einstellungsprüfung. Sie dient der Feststellung, ob auf Grund des Studiums die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erworben wurde.
Die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen dient dazu, die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen zu erwerben.
Der Inhalt der Prüfungen richtet sich nach dem Kerncurriculum, das über die LPO I festgelegt ist.
Bei folgenden Studiengängen müssen Sie eine Prüfung in Evangelischer Religionsdidaktik ablegen:
Jedes Semester findet ein Integrationskurs zur Religionsdidaktik statt. Der Kurs dient der Vorbereitung auf die Examensprüfung Fachdidaktik evangelische Religionslehre und richtet sich an Lehramtsstudierende aller Schularten (Unterrichtsfach, Didaktikfach und vertieft studiert), die in den kommenden Semestern ihr erstes Staatsexamen schreiben wollen. Dort werden sowohl wichtige Inhalte wiederholt, als auch das Bearbeiten der Klausuren geübt.
Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung über das LSF an.
Für Fragen zum Studium Evangelische Religionslehre wenden Sie sich an die Studiengangskoordination oder die Studiengangsberatung.
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