Der schönste Tag – und der zweitschönste: Heiraten in Deutschland
von Charlotte Wendland
von Charlotte Wendland
Im Juni hat die Eheschließung Hochsaison – oder zumindest das Hochzeitenfeiern. Denn viele Paare heiraten erst standesamtlich im kleinen Kreis, bevor es ein großes Hochzeitsfest gibt, teils mit und teils ohne religiöse Zeremonie. Die Ehe kann in Deutschland seit Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes von 1875 formwirksam ausschließlich im Standesamt geschlossen werden, sodass zu der Häufigkeit anschließender religiöser Zeremonien amtliche Daten fehlen. In der Studie Value of Marriage von Schneider und Rüger gaben immerhin 59,4% der befragten Ehepaare, die zwischen 1999 und 2005 geheiratet hatten, an, eine kirchliche Trauung vorgenommen zu haben. Der Anteil kirchlicher Eheschließungen dürfte angesichts der Entwicklung der Kirchenaustritte seitdem jedoch erheblich gesunken sein. Andere Religionen – allen voran der Islam – haben in der Bevölkerung unterdessen eine wachsende Bedeutung, sodass die Nikāḥ der christlichen Trauung zahlenmäßig in Zukunft Konkurrenz machen könnte.
Im europäischen Ausland gibt es zahlreiche Rechtsordnungen, die eine rechtswirksame Eheschließung auch durch eine religiöse Zeremonie ermöglichen. In England und Wales wird derzeit sogar diskutiert, auch säkularen Organisationen wie den Humanisten das Traurecht zu verleihen. Denn die standesamtliche Hochzeit kommt selten allein – auch bei Personen, die zu keiner Religion einen bedeutungsvollen Bezug haben. Freie Trauungen, die mal von guten Freunden und mal von professionellen Traurednerinnen und Traurednern übernommen werden, haben Konjunktur. Polemisch gesagt: Das Spektrum reicht von der Unterordnung der individuellen Beziehung unter religiöse Dogmen – mitunter mit dezidierter Prokreationsfunktion – bis zur völligen Loslösung aus jedem institutionellen Kontext und der damit einhergehenden performativen Inszenierung der eigenen Gefühle.
Jedenfalls ist der Vertragsschluss im Standesamt für viele scheinbar nicht genug, um die persönliche Bedeutung dieses Ereignisses zu markieren. Für das Individuum mag es lästig sein, zwei Zeremonien abhalten zu müssen; aus gesellschaftspolitischer Sicht hat dies jedoch einen erheblichen Vorteil: Es bedingt eine äußerliche Trennung zwischen der Eheschließung als Begründungsakt für ein rechtliches Statusverhältnis und dem persönlichen, religiösen und kulturellen Eheschließungsakt. Dadurch wird verdeutlicht, dass religiöse, kulturelle und persönliche Erwartungen an die Ehe zwar innerhalb des rechtlichen Rahmens, den das bürgerliche Recht vorgibt, gelebt werden können, durch diesen jedoch keinesfalls vorgezeichnet sind. Die Ehe als Rechtsverhältnis wird damit ein Stück weit von den kollektiven und individuellen Deutungen gelöst, denen sie in ihrer Gestalt als soziale und religiöse Institution notwendigerweise unterliegt. Es gibt folglich viele verschiedene Ehen, aber nur eine bürgerlich rechtliche Ehe. Paare können innerhalb der durch das Eherecht vorgegebenen rechtlichen Absicherung den gesellschaftlichen und gegebenenfalls auch religiösen Inhalt ihres Zusammenlebens frei gestalten. Die Notwendigkeit, zwei Zeremonien abzuhalten, hat also auch gute Seiten. Und: Was gibt es dagegen einzuwenden, den vermeintlich „schönsten Tag im Leben“ gleich zwei Mal zu erleben?